• Instantnudeln@feddit.de
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    11 months ago

    Die Bundesregierung ist doch nicht, wer andere Partein verbieten kann. Sonst könnten Parteien doch ihre Konkurrenz ausschalten.

    Das liegt doch in der Hand vom Verfassungsschutz oder nicht?

    Edit: Ja hab Unrecht. Müsst mich nicht mehr korrigieren. haha ^^

    • Pleb@feddit.de
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      11 months ago

      Nein. Ich zitier der einfachheit einfach mal Wikipedia:

      Antragsberechtigung für ein Parteiverbotsverfahren

      Antragsberechtigt sind gemäß § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:

      • der Deutsche Bundestag
      • der Bundesrat
      • die Bundesregierung

      Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland, so kann nach § 43 Abs. 2 BVerfGG auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen.

      Qualle

      Die Bundesregierung könnte das ganze also sehr wohl anstoßen.

    • CJOtheReal@ani.social
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      11 months ago

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Parteiverbot

      TLDR: Antragsberechtigung für ein Parteiverbotsverfahren Bearbeiten

      Antragsberechtigt sind gemäß § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:

      der Deutsche Bundestag
      der Bundesrat
      die Bundesregierung
      

      Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland, so kann nach § 43 Abs. 2 BVerfGG auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen.

    • Roflmasterbigpimp@lemmy.worldOP
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      11 months ago

      Die Regierung kann über den Bundestag das Verbotsverfahren anstoßen. Machen tut es das Bundesverfassungsgericht. Aber erst nach Anstoß. Laut dem hier kann Sie das sogar als eigenes Organ(?) Wird zumindest separat erwähnt.

      • bob_lemon@feddit.de
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        11 months ago

        Kleine Korrektur: Die Regierung braucht dazu nicht den Bundestag, die können das direkt anstoßen. Der Bundestag selbst kann das aber auch.