• Roflmasterbigpimp@lemmy.worldOP
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    11 months ago

    Die Regierung kann über den Bundestag das Verbotsverfahren anstoßen. Machen tut es das Bundesverfassungsgericht. Aber erst nach Anstoß. Laut dem hier kann Sie das sogar als eigenes Organ(?) Wird zumindest separat erwähnt.

    • bob_lemon@feddit.de
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      ·
      11 months ago

      Kleine Korrektur: Die Regierung braucht dazu nicht den Bundestag, die können das direkt anstoßen. Der Bundestag selbst kann das aber auch.