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(…) Ein Mann aus Sachsen-Anhalt stritt sich mit seiner Zahnärztin über die Behandlung, wollte gegen sie vorgehen, weil sie ihn falsch behandelt habe. Deswegen verlangte er von ihr eine Kopie seiner Patientenakte. Sie forderte im Gegenzug, dass er die Kosten dafür übernimmt - was er aber ablehnte. Er war der Ansicht, einen Anspruch auf eine kostenlose Kopie der Akte gebe es ja nach dem Datenschutzrecht.
Der Mann bekam heute Recht beim EuGH. Der entschied für die gesamte EU: Ja, die Forderung ist durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt. Patienten dürfen keine Kosten entstehen. Sie haben grundsätzlich ein Recht, eine Kopie ihrer medizinischen Akte zu bekommen.
Sie müssen das auch nicht begründen. Ob sie wissen möchten, welche Daten über sie gespeichert werden oder ob sie einen Behandlungsfehler vermuten, ist egal. Ärzte können sich nur weigern, wenn das Vorgehen der Patienten rechtsmissbräuchlich ist, wenn diese etwa wiederholt und exzessiv Einsicht verlangen.
Wenn man den Artikel liest, ist nicht nur die erste Kopie kostenlos. Solange man nicht exzessiv und missbräuchlich Kopien verlangt sind auch spätere Kopien legitim. Außerdem sind nicht-Papier Kopien generell auch in Ordnung falls möglich.
Es geht hier nur darum nicht missbräuchlich riesen Kopieraufwand und Kosten zu verursachen, indem man sich wiederholt hunderte Seiten kopieren lässt.
Dies ist sehr wichtig.
Es ist auch logisch nach DSGVO, weil die Daten sich mit der Zeit ändern und es die DSGVO obsolet machen würden, wenn man nur einen einzigen Auskunftsanspruch hätte.
Mir fällt generell in letzter Zeit immer häufiger auf, dass Überschriften den Inhalt von Artikeln nicht nur verkürzt sondern komplett falsch widergegeben.
Wir hatten zufällig gerade im persönlichen Umfeld den Fall, dass jemand den Hausarzt wechseln und vorher eine Kopie seiner Patientenakte haben wollte. Neben den Vertröstungen, dass das dauern würde und mehrere Male Termine nicht eingehalten wurden, kam die Ansage, dass es nur einen Auszug als Papierkopie gäbe und die Kopien selbstverständlich Geld kosten würden (1€ pro s/w-Kopie).
Dann gibt es jetzt wohl eine “DSGVO”-Anfrage.
Am Besten noch den DSGVO Horrorbrief hinterher.
Das ist schon horror
Danke, diese Fassung kannte ich noch nicht. Werde mal nachfragen, wie groß der ausgestaute Ärger ist… Zu Halloween wäre der Brief angemessen Ü
Aus Sorge das Ihr Unternehmen es mit der Informationsverarbeitung meiner persönlichen Daten nicht so ernst nimmt
Das ist wirklich Horror. https://www.dass-das.de/
Da es um meine Persönlichen und sehr sensiblen Daten geht, sollte ich immer Kostenlose einsicht darin haben…
Wobei Einsicht auch ohne Kopie geht. Letztlich wäre halt eine digitale Kopie eine für alle Seiten kostengünstige Variante. Wenn die Akte halt nur in Papierform vorliegt, ist das halt schon schwierig. Lass dann mal noch paar Röntgenbilder und sowas dabei sein und ein normaler Kopierer hilft dir auch nicht mehr.
Deswegen steht es so ja auch in der DSGVO, auf die sich hier berufen wird.
Der entschied für die gesamte EU
Sehr gut zu wissen. Nächstes Jahr hole ich meine Patientenakte von meinem Herkunftsland ab. Für eine Kopie wollen sie 22 Euro.
Du meinst eine Kopie der Akte oder pro Seite?
Nice!
Danke für das Urteil.
Ein hoch auf den eArztbrief und die ePA die all das ausgedrucke reduziert in dem man zukünftig einfach die Akte exportieren kann.
Für nur 4,99€ pro Export.
Export erfolgt in einem proprietären, nicht interoperablen Datenformat.
Screenshot im Worddokument.
Alter. Das geht zu weit.
Du, mein ehemaliger Chef druckte Emails aus um sie zu unterschreiben, einzuscannen und dann regulär an mich weiterzuleiten, der den Spaß ausdrucken und abheften musste.