• Gollum@feddit.deOP
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    4
    arrow-down
    1
    ·
    9 months ago

    Schwierig zu verstehen, also dürfen sie machen was sie wollen?

    • troutsushi@feddit.de
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      5
      ·
      9 months ago

      Gerade nicht: Ermessensausfall und sachfremde Erwägungen (also unzulässige Entscheidungsgrundlagen) bei der Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, die vom Entscheidenden bewusst fälschlich zugunsten einer beteiligten Partei in Kauf genommen werden, müssten demnach den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllen.

      Zumindest lese ich das so. Von einem sattelfesten Strafrechtler mag das gerne richtiggestellt werden.