• spatz@feddit.de
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    11 months ago

    Statt oder zusätzlich zum Handzeichen? Lässt sich aus dem Text nicht erschließen.

    Und bis das auch wieder noch der letzte Autofahrer kapiert hat…

    • Tvkan@feddit.de
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      11 months ago

      Kein Jurist, bitte korrigieren:

      Die StVZO hat bislang das anbringen von Blinkern weitestgehend untersagt, soll aber jetzt angepasst werden.

      Die StVO schreibt die Verwendung von “Fahrtrichtungsanzeigern” beim Abbiegen etc. vor. Da man am Rad sowas derzeit nicht hat, wird der Arm zum Fahrtrichtungsanzeiger. Damit könnte man den Blinker mMn. statt des Handzeichens verwenden.

      • worobl@feddit.de
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        11 months ago

        Das wird schon so richtig sein; das Z steht für Zulassung.

        Bisher sind Fahräder mit Blinker nicht zugelassen (regelt die Straßenverkehrszulassungsordnung). Fahrzeuge müssen aber Blinker beim Ändern der Fahrrichtung benutzen (reglt die Straßenverkehrsordnung).

    • KISSmyOS@feddit.de
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      11 months ago

      Nachdem ich letztens von einem Autofahrer angepöbelt wurde, warum ich denn beim Abbiegen nicht geblinkt habe, glaube ich die sind da schon einen Schritt weiter.